Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


  1. Normen

Für die Ausführung der Arbeiten gelten folgende Normen: ÖNORM EN 15651 (alle Teile) Fugendichtstoffe für nicht tragende Anwendungen in Gebäuden und Fußgängerwegen (Teil 3: Dichtstoffe für Fugen im Sanitärbereich)

 

  2. Rabatte / Konditionen / Zahlungsbedingungen

Rabatte, Skonto und ggf. Anzahlungen gemäß Angebot. Zahlungsfrist 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Nicht bereits bei Angebotsstellung ausgewiesene Abzüge des Bestellers werden nachträglich nicht akzeptiert.

 

  3. Kostenvoranschläge / Angebote

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Vorbehalten bleiben die Lieferbarkeit der Produkte sowie deren Teuerung. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der Kostenvoranschläge.

 

  4. Umsatzsteuer (USt.)

Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro werden grundsätzlich exklusive Umsatzsteuer (USt.) angegeben. Die Umsatzsteuer beträgt 20 % und wird offen ausgewiesen. Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist im Regelfall der Unternehmer, der die Leistung erbringt. Bei Bauleistungen ist jedoch ein Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger vorgesehen.

 

  5. Gewährleistung bei Wartungsfugen

Die Angebotspreise beinhalten die fachgerechte Ausführung von Fugen nach ÖNORM EN 15651

Wartungsfugen sind alle elastisch verfüllten Fugen, die in ihrer Funktion in regelmäßigen Abständen vom Betreiber überprüft und deren Verfüllmaterial gegebenenfalls sofort nach augenscheinlichem Mangel erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Sie ist also wartungsbedürftig und hat Belastungsgrenzen. Es gibt Einsatzgebiete, bei denen es trotz der Verwendung bestens geeigneter Materialien und sorgfältiger Ausführung zu einer Überlastung und damit Schädigung der Fugen kommen kann.

Je nach Anwendungsgebiet sind unserer Dichtstoffe mit pilzhemmenden Zusätzen (Fungizide) ausgerüstet. Wird eine notwendige Pflege und Belüftung seitens des Bauherrn nicht ausreichend ausgeführt, muss eine Gewährleistung in diesem Fall ausgeschlossen werden. Fugendichtstoffe haben keine abdichtende Funktion. Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung üblicher Verfugungsarbeiten.

 

Anwendungsgebiete Wartungsfugen:

Gebäudetrennfugen,Bauwerksfugen

Fugen, bauseits angeordnet, die aus dem Untergrund deckungsgleich übernommen werden, Bauwerksteile dauerhaft voneinander trennt und aus konstruktiven, schalltechnischen oder thermischen Gründen horizontal und vertikal beweglich sein müssen.

Randfugen

Fugen, die schwimmend verlegte Bodenkonstruktionen und den Belag von aufgehenden Bauteilen trennen. Das Abreißen dauerelastischer Randfugen ist auf die Absenkung der Estrichrandbereiche nach den Fliesenverlegearbeiten zurückzuführen. Bei Verwendung elastischen Fugenmaterials ist mit einer max. zulässigen Gesamtverformung von etwa 20-25 % (Stauchung, Dehnung) der Fugenbreite zu rechnen.

Belagstrennfugen

Fugen, die den Belag in Teilflächen begrenzen und von der Oberfläche des Belages bis zum Verlegeuntergrund auszubilden sind.

Anschlussfugen

Fugen zwischen Belägen zu Einbauten und Durchdringungen.

 

  6. Arbeiten in Regie

Für zusätzliche Arbeiten in Regie kommt ein Stundensatz von € 59,-/Std. zur Anwendung, zuzüglich Materialverbrauch. Fräs-, Schleif- und Reinigungsarbeiten werden immer in Regie abgerechnet, sofern nicht vorgängig ein Laufmeterpreis vereinbart wurde. Das Stellen und Vorhalten von Gerüsten, Spezialmaschinen usw. wird nach Zeitaufwand berechnet.

 

  7. Arbeitshöhe

Arbeitshöhen bis 2,50m sind im Preis enthalten. Falls Arbeiten über dieser Höhe ab Leiter ausgeführt werden müssen, wird ein Zuschlag von € 2,50/lfm verrechnet und ab einer Arbeitshöhe von 4m zusätzlich 1 Mann Sicherungspersonal zum Stundensatz von € 59,-/Std. Erforderliche Gerüstungen/Sicherheitsmassnahmen ab einer Arbeitshöhe von 4m bzw. einer Absturzhöhe von 2m werden bauseits zur Verfügung gestellt oder nach Vereinbarung separat verrechnet. Gerüstungen müssen ÖNORM-konform sein.

 

  8. Fugensanierungen

Bei Angeboten für Fugensanierungen ist das Entfernen von alten Fugendichtstoffen im Preis enthalten, welche frei von PCB, Asbest und anderen Gefahrenstoffen sind. Kontaminierte Fugendichtungen müssen unter Schutzvorkehrungen entfernt und als Sondermüll entsorgt werden. Diese Arbeiten werden durch unseren spezialisierten Partner ausgeführt und separat verrechnet. Die vorgängige Abklärung einer allfälligen Schadstoffbelastung liegt immer in der Pflicht der Bauherrschaft.

 

  9. Abdichten mit Fugendichtungsmassen

 

Folgende Leistungen sind in den Einheitspreisen eingerechnet:

o Reinigen der Fugenräume von Staub und losem Material

o Evtl. notwendiges Abkleben der Fugenränder mit Abdeckband

o Liefern und Einbauen des Hinterfüllmaterials bis 10mm

o Evtl. notwendiger Voranstrich der Haftflächen mit geeignetem Primer

o Einpressen und sauberes Abglätten der Fugendichtungsmasse

o Entfernen von verwendeten Abdeckbändern

o Farbwahl der Dichtstoffe nach Standardfarbkarte Unternehmer

Folgende Leistungen sind nicht in den Einheitspreisen eingerechnet:

o  Behebung von Mängeln des Untergrundes

o  Mehraufwand durch bauseitig bedingte Wartezeiten

o  Mehraufwand durch witterungsbedingte Arbeitserschwernisse und Zusatzarbeiten, auch bei Temperaturen unter + 5 Grad Celsius

o  Freilegen, Erweitern und Reparieren von Fugenkanten

o  Trocknen und Reinigen von stark verschmutzten Fugen

o  Schützen der Fugen vor mechanischen Schädigungen

o  Mehraufwand infolge erschwerter Zugänglichkeit

o  Gerüste und Leiterzuschlag ab 2,50 m Arbeitshöhe

o  Nachverfugungen durch Verformung anderer Bauteile bedingt

 

Nicht inbegriffenen Leistungen werden, sofern nicht bereits separat angeboten, mit einem Regietarif von € 59,-/Std. verrechnet zuzüglich Materialverbrauch. Im Falle höherer Gewalt und behördlicher Quarantäneanordnungen wird für dessen Dauer die Leistungspflicht eingestellt.

 

10. Abnahme von Werkteilen

Die Abnahme der Fugenabdichtungsarbeiten muss durch den Auftraggeber/Bauherr unmittelbar nach Arbeitsausführung erfolgen. Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme, gilt die Arbeit als abgenommen. Dies gilt auch für einzelne Arbeitsetappen, sowie für verdeckte Fugen.

 

Der Auftraggeber/Bauherr darf die eingereichte Unternehmervariante nicht ohne Zustimmung der Firma FUMAG Fugentechnik im gleichen Ausschreibungsverfahren durch Konkurrenten anbieten lassen. Ausschließlicher Gerichtstand allfälliger Streitigkeiten welche in Zusammenhang mit diesen AGB stehen ist das zuständige Gericht in Leibnitz.

AGB FUMAG Fugentechnik – Stand 01.08.2022

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